BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
BGH 15. Januar 2010

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Sachverhalt
Der Kläger vermietet zwei Eigentumswohnungen an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, diese Vermietung zu untersagen und die Verwaltung zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zu bevollmächtigen. Der Kläger wendet sich mit Anfechtungsklage gegen diese Beschlüsse.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Beschlüsse als nichtig auf, da die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Beschlusskompetenz für ein Vermietungsverbot an Feriengäste hat (§ 15 WEG, § 1004 BGB). Die Vermietung an wechselnde Feriengäste fällt unter die zulässige Wohnnutzung, sofern Teilungserklärung und Vereinbarungen nichts anderes bestimmen. Ein Verbot stellt eine unzulässige materielle Rechtsänderung dar.

Praxishinweis
Beschlüsse, die einem Wohnungseigentümer die Vermietung an Feriengäste untersagen, sind mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig. Die zulässige Wohnnutzung umfasst auch kurzfristige Vermietungen, sofern keine abweichenden Regelungen vorliegen. Einschränkungen müssen in Teilungserklärung oder Vereinbarung verankert sein.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 72/09
Entscheidungsdatum : 15. Januar 2010
Amtliche Quelle :

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