BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
ArbG Düsseldorf 27. Juni 2014
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LAG Düsseldorf 12. Januar 2015
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BAG 13. Dezember 2016

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Konzernbetriebsrat begehrt Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der von der Arbeitgeberin betriebenen Facebookseite mit der Funktion „Besucher-Beiträge“, über die Nutzer Postings zum Verhalten und zur Leistung von Arbeitnehmern einstellen können. Die Arbeitgeberin betreibt die Seite als konzernweite Öffentlichkeitsmaßnahme.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint ein Mitbestimmungsrecht bei der technischen Einrichtung der Facebookseite selbst, da keine automatische Überwachung der Arbeitnehmerleistungen vorliegt. Die Funktion „Besucher-Beiträge“ stellt jedoch eine technische Einrichtung dar, die zur Überwachung der Arbeitnehmer bestimmt ist und der Mitbestimmung unterliegt. Die Arbeitgeberin verletzt das Mitbestimmungsrecht, indem sie diese Funktion ohne Zustimmung des Konzernbetriebsrats betreibt.

Praxishinweis
Arbeitgeber müssen bei der Bereitstellung von Nutzerfunktionen auf Unternehmens-Facebookseiten, die Bewertungen oder Kommentare zu Arbeitnehmern ermöglichen, die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachten. Die Deaktivierung der „Besucher-Beiträge“ ist zulässig, um Mitbestimmungsverstöße zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 7/15
Entscheidungsdatum : 13. Dezember 2016
Amtliche Quelle :

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