BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
VGH Bayern 3. April 2006
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BVerfG 23. Februar 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die geplante Videoüberwachung mit Aufzeichnung eines öffentlichen Bodenkunstwerks durch die Beklagte, eine Kommune. Die Überwachung soll auf Grundlage von Art. 16, 17 BayDSG erfolgen. Die Vorinstanzen wiesen die vorbeugende Unterlassungsklage ab.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erkennt Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und verletzt Art. 103 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 1 GG durch unzureichende Gewährung rechtlichen Gehörs und willkürliche Tatsachenwürdigung. Art. 16 und 17 BayDSG genügen nicht dem Bestimmtheitsgebot für eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung.

Praxishinweis
Videoüberwachungen mit Aufzeichnung bedürfen einer hinreichend bestimmten, normklaren gesetzlichen Ermächtigung. Allgemeine datenschutzrechtliche Ermächtigungen wie Art. 16, 17 BayDSG sind hierfür unzureichend. Behörden und Gerichte müssen rechtliches Gehör gewährleisten und Sachverhalte sorgfältig würdigen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 2368/06
Entscheidungsdatum : 22. Februar 2007
Amtliche Quelle :

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