BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
LAG Niedersachsen 7. März 2006
>
BAG 19. Juni 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, ein Druckereiunternehmen, verlangt Schadensersatz wegen eines von der Beklagten ausgerufenen Unterstützungsstreiks während eines laufenden Hauptarbeitskampfs in einer verbundenen Verlagsgesellschaft. Die Klägerin beruft sich auf Rechtswidrigkeit des Streiks und Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die grundsätzliche Schutzwürdigkeit von Unterstützungsstreiks unter Art. 9 Abs. 3 GG. Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Der Streik ist nicht rechtswidrig, da er geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die enge wirtschaftliche Verbindung der Unternehmen im Konzernverbund rechtfertigt den Unterstützungsstreik trotz bestehender Friedenspflicht.

Praxishinweis
Unterstützungsstreiks sind grundsätzlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt und nur bei offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig. Enge konzerninterne Verflechtungen und Lieferbeziehungen können die Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks begründen, auch während der Laufzeit ungekündigter Tarifverträge.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge24

  • 1Warnstreik nach Blitzwechsel von ordentlicher in OTEingeschränkter Zugriff
    Axel Groeger · https://www.otto-schmidt.de/ · 21. Juni 2012

  • 2BAG, Beschluss vom 27.01.2010, 4 AZR 549/08 (A)Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juli 2016

  • 3Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2013, 9 Sa 592/13Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 31. August 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 AZR 396/06
Entscheidungsdatum : 18. Juni 2007

Vollständiger Text