BGH, Urteil vom 07.07.2010 - XII ZR 157/08
AG Heinsberg 18. Februar 2008
>
OLG Köln 3. September 2008
>
BGH 7. Juli 2010

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten nachehelichen Krankenunterhalt gemäß § 1572 BGB. Die Beklagte leidet an einer seit vor der Ehe bestehenden depressiven Erkrankung und bezieht Erwerbsminderungsrente. Die Ehe dauerte knapp 11,5 Jahre, es bestehen keine ehebedingten Nachteile. Die Vorinstanzen begrenzen und befristen den Unterhaltsanspruch.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Anwendung von § 1578b BGB (Unterhaltsrechtsänderungsgesetz) auf den Krankheitsunterhalt. Ehebedingte Nachteile liegen nur vor, wenn die Krankheit auf ehetypische Rollenverteilung zurückzuführen ist, nicht bei vorbestehender Erkrankung. Die Befristung und Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf ist unter Billigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt, insbesondere wegen fehlender enger wirtschaftlicher Verflechtung und Versorgungsausgleich.

Praxishinweis
Krankheitsbedingter nachehelicher Unterhalt kann nach § 1578b BGB befristet und herabgesetzt werden, wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen. Eine vorbestehende Erkrankung begründet keinen dauerhaften Unterhaltsanspruch. Versorgungsausgleich und wirtschaftliche Verhältnisse sind bei der Billigkeitsabwägung maßgeblich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 07.07.2010 - XII ZR 157/08
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XII ZR 157/08
    Entscheidungsdatum : 7. Juli 2010
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text