BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 2/22 R
LSG Schleswig-Holstein 7. Dezember 2021
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BSG 23. April 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Revisionsklägerin beauftragte eine Ärztin für Gesundheitstage bei einem Kunden. Streitgegenstand ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der ärztlichen Einsätze am 14.6.2013 und 16.–20.9.2013 hinsichtlich der Versicherungspflicht in GKV, sPV und GRV (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, 20 Abs. 1 SGB XI, 1 SGB VI).

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Versicherungspflicht wegen abhängiger Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Die Ärztin war in die von der Klägerin vorgegebenen Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen eingegliedert, ohne unternehmerische Freiheit. Weisungsgebundenheit und Eingliederung sind auch bei hochqualifizierten Diensten höherer Art möglich. Die vertragliche Selbstständigkeitsvereinbarung ist nicht bindend.

Praxishinweis
Bei ärztlichen Einsätzen im Rahmen fremdbestimmter, vorgegebener Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen, auch wenn die Tätigkeit freiberuflich vereinbart wurde. Die tatsächliche Eingliederung und Weisungsgebundenheit sind entscheidend für die Statusfeststellung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 2/22 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 12 BA 2/22 R
    Entscheidungsdatum : 22. April 2024
    Amtliche Quelle :

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