BFH, Urteil vom 27.08.2025 - II R 1/23
FG Münster 24. November 2022
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BFH 27. August 2025

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Sachverhalt
Der Kläger, alleiniger Gesellschafter einer GmbH, erhält von seiner Mutter eine zweckgebundene Schenkung zur Einlage in die GmbH für den Grundstückserwerb. Nach Anzeige der Schenkung fordert das Finanzamt eine Steuererklärung an, die der Kläger verspätet einreicht. Das FA setzt Schenkungsteuer fest, gegen die der Kläger klagt.

Entscheidungsgründe
Das FG bestätigt, dass die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, nicht bereits mit der Anzeige nach § 30 ErbStG. Die Leistung der Mutter an die GmbH begründet eine Werterhöhung der GmbH-Anteile des Klägers i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, die korrekt bewertet und besteuert wurde.

Praxishinweis
Bei Schenkungen an Kapitalgesellschaften führt eine zweckgebundene Leistung Dritter an die Gesellschaft zu einer schenkungsteuerpflichtigen Werterhöhung der Gesellschafteranteile (§ 7 Abs. 8 ErbStG). Die Festsetzungsfrist beginnt erst mit Einreichung der Steuererklärung, nicht bereits mit der Anzeige (§ 170 Abs. 2 AO).

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 27.08.2025 - II R 1/23
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 1/23
Entscheidungsdatum : 27. August 2025
Amtliche Quelle :

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