BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11
VG Hannover 23. Oktober 2008
>
OVG Niedersachsen 3. Februar 2011
>
BVerwG 16. März 2011
>
BVerwG 22. März 2012

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte ordnet gegenüber dem ungeimpften Kläger, Schüler einer Gesamtschule, ein mehrtägiges Schulbetretungsverbot nach § 28 Abs. 1 IfSG an, um die Ausbreitung von Masern nach einem Indexfall an einer benachbarten Grundschule zu verhindern. Die Klage richtet sich gegen diese Maßnahme.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die materielle und formelle Rechtswidrigkeit des Betretungsverbots. Nach § 2 Nr. 7, § 28 Abs. 1 IfSG lag kein hinreichender Ansteckungsverdacht vor, da die Behörde unzureichend ermittelte und der Kläger keinen relevanten Kontakt zum Infizierten hatte. Zudem war die Anhörung gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG erforderlich und nicht entbehrlich.

Praxishinweis
Schulbetretungsverbote nach § 28 IfSG sind nur bei wahrscheinlichem Ansteckungsverdacht zulässig. Behörden müssen vor Erlass individuelle Ermittlungen durchführen und die Anhörung der Betroffenen sicherstellen, insbesondere bei überschaubarem Personenkreis und nicht unmittelbar gefährdeten Kontaktpersonen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge5

  • 1OVG Lüneburg: Impfweigerung kein Grund für UnterrichtsausschlussEingeschränkter Zugriff
    www.lto.de · 4. Februar 2011

  • 2OVG Lüneburg: Impfweigerung kein Grund für UnterrichtsausschlussEingeschränkter Zugriff
    www.lto.de · 4. Februar 2011

  • 3Entschädigungsansprüche wegen wirtschaftlicher NachteileEingeschränkter Zugriff
    www.goerg.de

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11
Gericht : BVerwG
Aktenzeichen : 3 C 16/11
Entscheidungsdatum : 22. März 2012
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text