BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
LSG Baden-Württemberg 16. Mai 2012
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BSG 30. Januar 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, bulgarische Unionsbürgerin und schwanger, beantragt SGB II-Leistungen für Juli bis Oktober 2010. Ihr Lebensgefährte, griechischer Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt, ist Vater des Kindes. Die Beklagte lehnt die Leistungen mit Verweis auf fehlendes Aufenthaltsrecht außer zur Arbeitsuche ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht gewährt SGB II-Leistungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4, da die Klägerin erwerbsfähig (§ 8 SGB II) und hilfebedürftig ist. Der Ausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II greift nicht, weil die Klägerin sich wegen der bevorstehenden Geburt auf ein Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen berufen kann. Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche liegt nicht vor.

Praxishinweis
Unionsbürgerinnen mit bevorstehender Familiengründung können trotz fehlender Arbeitsgenehmigung SGB II-Leistungen beanspruchen. Die vorgeburtliche familiäre Bindung begründet ein Aufenthaltsrecht, das den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II entkräftet. Dies ist bei der Leistungsprüfung zu berücksichtigen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 4 AS 54/12 R
Entscheidungsdatum : 29. Januar 2013
Amtliche Quelle :

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