BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12
LG Kiel 3. Februar 2012
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BGH 17. Dezember 2013
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BGH 26. Januar 2016
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Sachverhalt
Die Klägerin kündigt den Konzessionsvertrag über das Stromversorgungsnetz und entscheidet, den Netzbetrieb durch einen Eigenbetrieb selbst zu übernehmen. Die Beklagte, bisheriger Konzessionär, wird nicht erneut berücksichtigt und verlangt die Übertragung des Netzes oder eine angemessene Vergütung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint Ansprüche der Klägerin aus § 46 Abs. 2 EnWG und dem Konzessionsvertrag. Gemeinden müssen bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten das Diskriminierungsverbot des § 46 Abs. 1 EnWG und § 20 Abs. 1 GWB aF beachten, auch bei Eigenbetrieben (§ 46 Abs. 4 EnWG). Die Klägerin verletzt das Transparenzgebot und behindert die Beklagte unbillig, weshalb die Übertragung des Netzbetriebs auf den Eigenbetrieb nach § 134 BGB nichtig ist.

Praxishinweis
Kommunen sind verpflichtet, bei der Konzessionsvergabe diskriminierungsfrei und transparent zu verfahren, auch bei Eigenbetrieben. Die Entscheidungskriterien und deren Gewichtung sind vor Angebotsabgabe offenzulegen. Verstöße führen zur Unwirksamkeit der Netzübertragung und verhindern Ansprüche auf Netzüberlassung oder Übereignung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : KZR 65/12
Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2013
Amtliche Quelle :

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