BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 312/16
ArbG Mainz 19. März 2015
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LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2016
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BAG 16. Januar 2018

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Sachverhalt
Der Kläger, Lizenzspieler eines 1.-Bundesliga-Vereins, streitet mit dem Beklagten über die Wirksamkeit der Befristung seines Arbeitsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG), die Ausübung einer Verlängerungsoption und Prämienansprüche aus Spieleinsätzen in der Saison 2013/2014.

Entscheidungsgründe
Die Befristung ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG). Die Verlängerungsoption scheitert an der nicht erreichten Mindestanzahl von 23 Spieleinsätzen; ein treuwidriges Vereiteln durch den Beklagten liegt nicht vor (§ 162 Abs. 1 BGB). Prämienansprüche bestehen mangels tatsächlicher Einsätze nicht. Die Trainerentscheidung beruht auf sportlichen Erwägungen und ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Praxishinweis
Befristungen von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der 1. Bundesliga sind regelmäßig nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Einsatzabhängige Verlängerungsoptionen und Prämienansprüche setzen tatsächliche Spieleinsätze voraus; ein treuwidriges Verhindern ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 312/16
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 AZR 312/16
Entscheidungsdatum : 16. Januar 2018
Amtliche Quelle :

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