BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
ArbG Köln 28. Mai 2008
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LAG Köln 15. Mai 2009
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BAG 17. November 2010
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EuGH 26. Januar 2012
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BAG 18. Juli 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin war über elf Jahre in 13 aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen als Vertretungskraft beim Beklagten beschäftigt. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der letzten Befristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, die mit dem Sachgrund der Vertretung begründet wurde.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG und § 21 Abs. 1 BEEG. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben (Art. 267 AEUV, § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung 1999/70/EG) ist jedoch eine umfassende Missbrauchskontrolle erforderlich, die alle Umstände, insbesondere Zahl und Gesamtdauer der Befristungen, berücksichtigt. Bei 13 Verträgen über elf Jahre liegt ein Indiz für Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) vor. Die Sache wird zur ergänzenden Tatsachenermittlung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Bei Vertretungsbefristungen ist neben dem Sachgrund stets eine umfassende Missbrauchsprüfung vorzunehmen. Insbesondere bei langjährigen Kettenbefristungen über die Grenzen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hinaus droht die Unwirksamkeit. Arbeitgeber müssen besondere Umstände darlegen, die einen Missbrauch ausschließen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 AZR 443/09
Entscheidungsdatum : 17. Juli 2012
Amtliche Quelle :

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