BFH, Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11
FG Baden-Württemberg 22. September 2010
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BFH 26. April 2012
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FG Baden-Württemberg 19. Dezember 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger veräußern über mehrere Jahre hinweg über 1.200 Gebrauchsgegenstände via „ebay“ und erzielen dabei erhebliche Umsätze. Das Finanzamt setzt Umsatzsteuerbescheide für 2003–2005 fest. Streit besteht, ob die Tätigkeit der Kläger als nachhaltige unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen ist.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit vorliegt, wenn aktive Vertriebsmaßnahmen wie bei Händlern i.S. von Art. 4 Abs. 2 RL 77/388/EWG erkennbar sind. Die bloße Wiederverkaufsabsicht beim Einkauf ist nicht maßgeblich. Die Feststellungen zur Unternehmereigenschaft der GbR sind jedoch unzureichend, sodass die Sache zur Klärung der Leistendenstellung zurückverwiesen wird (§ 126 Abs. 3 FGO).

Praxishinweis
Verkäufe in erheblichem Umfang über Online-Plattformen können Umsatzsteuerpflicht begründen, auch ohne Wiederverkaufsabsicht. Die Unternehmereigenschaft ist anhand des tatsächlichen Auftretens im Rechtsverkehr zu prüfen. Bei gemischten Verkäufen ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gesondert zu prüfen (§ 12 Abs. 2 UStG).

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11
Gericht : BFH
Aktenzeichen : V R 2/11
Entscheidungsdatum : 25. April 2012
Amtliche Quelle :

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