BGH, Urteil vom 05.07.2016 - XI ZR 254/15
BGH 5. Juli 2016

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags und Schadensersatz wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens im Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung. Die Beklagten sind Kreditgeber, Treuhänderin und Vermittler der Beteiligung. Streitgegenstand sind Rückzahlungsansprüche und Freistellung von steuerlichen Nachteilen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Rückabwicklungsanspruch gem. §§ 346, 348, 355, 357, 358 BGB a.F. gegen die Beklagte zu 2) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungsfehlern bestehen unabhängig daneben, insbesondere gegen Beklagte zu 1) und 3). Ein Ausschluss der Schadensersatzansprüche durch den Widerruf ist nicht gegeben. Freistellungsansprüche von steuerlichen Nachteilen sind mangels konkretem Vortrag unbegründet.

Praxishinweis
Widerruf und Schadensersatzansprüche bei verbundenen Geschäften sind kumulativ geltend zu machen. Die Geltendmachung des Widerrufs schließt Schadensersatzansprüche nicht aus. Steuerliche Freistellungsansprüche erfordern substantiierten Vortrag zur Schadenswahrscheinlichkeit. Gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten ist möglich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1BVerwG 4 C 2.19, Urteil vom 29. April 2021Eingeschränkter Zugriff
    www.bverwg.de

  • 2Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 20. September 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 05.07.2016 - XI ZR 254/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 254/15
Entscheidungsdatum : 5. Juli 2016
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text