BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
LAG Sachsen-Anhalt 15. Oktober 2013
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BAG 13. Mai 2015
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LAG Sachsen-Anhalt 8. Dezember 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war langjährig bei der Beklagten beschäftigt und erhielt neben Weihnachtsgeld jährlich eine als „Sonderzahlung“ bezeichnete variable Zahlung. Er verlangt für 2010 eine anteilige Sonderzahlung von 12.500 Euro, obwohl das Arbeitsverhältnis vor Jahresende endete. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab.

Entscheidungsgründe
Das BAG hebt die Abweisung auf und verweist zurück. Nach §§ 133, 157, 151 BGB begründet die vorbehaltlose, dreimalige Zahlung eine konkludente vertragliche Verpflichtung der Beklagten zur Sonderzahlung, die nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31.12. abhängig ist. Die Höhe der anteiligen Zahlung ist nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen.

Praxishinweis
Sonderzahlungen, die als Gegenleistung für Arbeitsleistung gewährt werden, dürfen nicht an den Jahresendbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft werden. Arbeitgeber müssen bei variabler Sonderzahlung die Bemessung transparent regeln; sonst besteht Anspruch auf anteilige Zahlung auch bei vorzeitigem Ausscheiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 266/14
Entscheidungsdatum : 12. Mai 2015
Amtliche Quelle :

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