BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10
LAG Hamm 16. September 2010
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BAG 18. Januar 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Zahlung einer Weihnachtsgratifikation gemäß Arbeitsvertrag, der den Anspruch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag ausschließt (§ 5 Abs. 5). Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Beklagten vor Auszahlung. Streit besteht über die Wirksamkeit dieser Ausschlussklausel.

Entscheidungsgründe
Das BAG bestätigt, dass eine Sonderzuwendung, die nicht der Vergütung erbrachter Arbeit dient, an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpft werden darf (§ 307 BGB). Die Klausel ist transparent und nicht unangemessen benachteiligend, auch bei betriebsbedingter Kündigung. Ein Ausschlussanspruch entfällt nur bei treuwidrigem Verhalten des Arbeitgebers (§ 162 BGB).

Praxishinweis
Weihnachtsgratifikationen mit Treueprämiencharakter können wirksam an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses gebunden werden. Arbeitgeber sollten jedoch bei Kündigungen wegen Verweigerung des Verzichts auf Gratifikationen eine treuwidrige Bedingungseintrittsprüfung beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 667/10
Entscheidungsdatum : 17. Januar 2012
Amtliche Quelle :

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