BFH, Entscheidung vom 19.10.2009 - VIII B 190/08
FG Thüringen 23. Juli 2008
>
BFH 19. Oktober 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger ist Miterbe einer zerstrittenen, nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. Das Finanzamt ändert den Feststellungsbescheid zu Kapitaleinkünften, die der Kläger bestreitet. Das Finanzgericht weist die Klage mit der Begründung mangelnder Klagebefugnis ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Urteil auf und verweist zurück, da § 48 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 FGO die Klagebefugnis eines Miterben in Ermangelung eines Klagebevollmächtigten begründen. Zudem verletzt die unterbliebene notwendige Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO die Verfahrensgrundsätze.

Praxishinweis
Miterben können bei fehlender Vertretung nach § 48 FGO klagebefugt sein. Fehlt die notwendige Beiladung aller Miterben, ist das Verfahren wegen Verfahrensmangels aufzuheben und zurückzuverweisen. Dies ist im Feststellungsverfahren über Erbengemeinschaften zu beachten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 19.10.2009 - VIII B 190/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : VIII B 190/08
    Entscheidungsdatum : 18. Oktober 2009

    Vollständiger Text