BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17
BGH 27. Februar 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger widerruft 2015 Verbraucherdarlehensverträge aus 2007, die mit Bausparverträgen kombiniert sind. Die Verträge wurden nach persönlicher Beratung mit Außendienstmitarbeitern geschlossen. Streit besteht über die Wirksamkeit des Widerrufs und die Zulässigkeit der Feststellungsklage.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint das Feststellungsinteresse und weist die Feststellungsklage ab (§ 256 ZPO, § 358 Abs. 4, § 357 BGB aF). Kein Fernabsatzvertrag, da persönliche Beratung stattfand (§ 312b BGB aF). Widerrufsbelehrungen entsprechen den Anforderungen des § 355 BGB aF; kein Hinweis auf Besitz eines Vertragsdokuments erforderlich. Kombination Darlehen/Bausparvertrag ist kein verbundenes Geschäft i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB aF.

Praxishinweis
Widerrufsbelehrungen sind wirksam, wenn sie den Fristbeginn nach § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF korrekt benennen, auch ohne Hinweis auf Besitz der Vertragserklärung. Persönliche Beratung schließt Fernabsatzvertrag aus. Kombination von Darlehen und Bausparvertrag begründet kein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB aF.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 160/17
Entscheidungsdatum : 26. Februar 2018
Amtliche Quelle :

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