BGH, EuGH-Vorlage vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Unterlassung der unrechtmäßigen Weiterleitung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren sowie immateriellen Schadensersatz. Die Beklagte hatte eine vertrauliche Nachricht an einen unbeteiligten Dritten gesendet. Das Berufungsgericht verurteilte zur Unterlassung, lehnte Schadensersatz ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht legt dem EuGH Fragen zur Auslegung der DSGVO (Art. 17, 18, 79, 82, 84) vor, insbesondere zur Existenz eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ohne Löschungsverlangen, zur Wiederholungsgefahr, zur Geltung nationaler Unterlassungsansprüche und zur Definition immaterieller Schäden gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Die Entscheidung hängt von der Klärung dieser Rechtsfragen ab.

Praxishinweis
Für die Praxis bleibt offen, ob Betroffene ohne Löschungsbegehren einen Unterlassungsanspruch gegen unrechtmäßige Datenweitergabe haben. Ebenso ungeklärt ist die Höhe und Voraussetzung immaterieller Schadensersatzansprüche nach DSGVO. Nationale Unterlassungsansprüche könnten subsidiär relevant sein. EuGH-Vorlage ist wegweisend für künftige Datenschutzklagen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, EuGH-Vorlage vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 97/22
Entscheidungsdatum : 25. September 2023
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text