BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12
LG Hamburg 12. Juni 2009
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OLG Hamburg 14. März 2012
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BGH 15. August 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Unterlassung gegen die Beklagte, Betreiberin eines File-Hosting-Dienstes, wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen an über 4800 Musikwerken. Die Beklagte bietet Speicherplatz und Download-Links an, die von Nutzern auch anonym genutzt werden. Die Klägerin weist mehrfach auf Rechtsverletzungen hin.

Entscheidungsgründe
Die Beklagte haftet als Störerin wegen Verletzung von Prüfpflichten (§ 97 Abs. 1, §§ 19a, 120, 121 Abs. 4 UrhG; § 10 TMG). Ihr Geschäftsmodell fördert durch Anreize und Anonymität die rechtsverletzende Nutzung, weshalb ihr eine umfassende, anlassbezogene Überwachung der Linksammlungen zuzumuten ist. Prüfpflichten bestehen für jedes konkret angezeigte Werk, unabhängig von der Anzahl der Verletzungen.

Praxishinweis
File-Hosting-Dienste sind verpflichtet, nach konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen unverzüglich zu sperren und präventiv weitere gleichartige Verstöße zu verhindern. Die Prüfungspflichten umfassen auch die systematische Kontrolle externer Linksammlungen, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit Anreizen für massenhafte Downloads.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 80/12
Entscheidungsdatum : 14. August 2013
Amtliche Quelle :

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