BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 2 StR 459/21
BGH 17. Januar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Zwei Garanten (Angeklagte) vernachlässigen ihr gemeinsames Kind schwer, was zu lebensbedrohlicher Mangelernährung und dauerhaften Schädigungen führt. Sie unterlassen erforderliche Fürsorgehandlungen trotz Kenntnis des Zustands und verweigern Kontrolltermine.

Entscheidungsgründe
Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (§§ 225 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1, 13, 25 Abs. 2 StGB) bleibt bestehen. Die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung durch gemeinschaftliches Handeln (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 13 StGB) entfällt, da gemeinschaftliches Tun voraussetzt und bloßes Unterlassen mehrerer Garanten nicht genügt.

Praxishinweis
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt aktive, gemeinschaftliche Tatbeiträge voraus; Unterlassen durch mehrere Garanten erfüllt diesen Tatbestand nicht. Bei Unterlassungsdelikten ist daher auf die einschlägigen Garantenpflichten und § 225 StGB abzustellen, nicht auf die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 2 StR 459/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 2 StR 459/21
Entscheidungsdatum : 16. Januar 2023
Amtliche Quelle :

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