BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
BGH 26. Oktober 2009
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BVerfG 19. Juni 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein Notar (Beschwerdeführer) rügt die Weisung der Aufsichtsbehörde, bargeldlose Zahlungsvorgänge im Verwahrungs- und Massenbuch nach dem Datum des Eingangs des Kontoauszugs (§ 10 Abs. 3 Satz 1 DONot) zu verbuchen. Er sieht hierin eine Verletzung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Gesetzesvorbehalts.

Entscheidungsgründe
Das BVerfG bestätigt die Zulässigkeit eines Weisungsrechts der Aufsichtsbehörden nach §§ 92, 93 BNotO als Teil der Dienstaufsicht. Die Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 1 DONot zur Dokumentation notarieller Verwahrungsgeschäfte ist verfassungsgemäß, da sie auf der Organisationsgewalt der Länder beruht, verhältnismäßig ist und keine unzumutbare Grundrechtseinschränkung darstellt.

Praxishinweis
Weisungen der Aufsichtsbehörden zur Buchführung im Rahmen notarieller Verwahrungsgeschäfte sind rechtlich zulässig und binden Notare. Die Dokumentationspflichten nach § 10 Abs. 3 DONot dienen der ordnungsgemäßen Amtsführung und sind nicht durch die Satzungskompetenz der Notarkammern ausgeschlossen.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 13. Juli 2012

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 3017/09
Entscheidungsdatum : 18. Juni 2012
Amtliche Quelle :

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