BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - 5 StR 132/18
OLG Hamburg 8. Juni 2016
>
KG 12. Dezember 2016
>
LG Hamburg 8. November 2017
>
LG Berlin 8. März 2018
>
BGH 7. Mai 2019
>
BGH 1. Juli 2019
>
BGH 1. Juli 2019
>
BGH 3. Juli 2019
>
BGH 3. Juli 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Gegen zwei Angeklagte liegen jeweils Freisprüche wegen Unterstützung von Selbsttötungen und Unterlassen von Rettungsmaßnahmen bei bewusstlosen Suizidentinnen vor. Die Staatsanwaltschaften haben Revision eingelegt. Die Verfahren betreffen teilweise vergleichbare Sachverhalte und Rechtsfragen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verbindet die Revisionsverfahren gemäß § 237 StPO zur gleichzeitigen Hauptverhandlung, da sie inhaltlich eng verknüpft sind. Die Freisprüche der Landgerichte Hamburg und Berlin bleiben anhängig, eine inhaltliche Entscheidung zur Strafbarkeit erfolgt noch nicht.

Praxishinweis
Bei parallelen Revisionsverfahren mit teilidentischen Rechtsfragen ist eine Verfahrensverbindung nach § 237 StPO möglich, um Effizienz und Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu fördern. Die Entscheidung zur materiellen Strafbarkeit bleibt abzuwarten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - 5 StR 132/18
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 132/18
    Entscheidungsdatum : 6. Mai 2019
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text