BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2024 - 1 BvR 1929/23
OLG Nürnberg 8. August 2023
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BVerfG 13. Juli 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren, mit dem Ziel der Feststellung seiner Erbenstellung. Er rügt Verfahrensfehler und Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins.

Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird mangels Subsidiarität gemäß § 90 Abs. 2, § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht angenommen. Der Kläger hat nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft, insbesondere die Erbenfeststellungsklage gem. §§ 256, 256a ZPO, die auch bei Verfahrensfehlern im Erbscheinsverfahren vorrangig ist.

Praxishinweis
Vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren ist zwingend die Erbenfeststellungsklage auszuschöpfen. Diese ermöglicht eine umfassende Überprüfung der Erbenstellung und ist auch bei Verfahrensmängeln vorrangig gegenüber verfassungsgerichtlichen Angriffen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2024 - 1 BvR 1929/23
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 1929/23
Entscheidungsdatum : 12. Juli 2024
Amtliche Quelle :

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