BGH, Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 - X ZR 59/14
BGH 9. Juni 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger fordern von der Beklagten Zahlung von jeweils 400 EUR nebst Zinsen sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Das Landgericht Hannover hatte zuvor zugunsten der Beklagten entschieden, das Urteil wird nun aufgehoben und das Amtsgerichtsurteil abgeändert.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verurteilt die Beklagte zur Zahlung der Forderungen und Zinsen ab dem 29.01.2013 sowie zur Kostenerstattung. Die Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass die Beklagte den Klägern die geltend gemachten Ansprüche schuldet. Die Beklagte trägt die gesamten Prozesskosten.

Praxishinweis
Die Entscheidung bestätigt die Durchsetzbarkeit von Forderungen in Höhe von 400 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten. Für die Praxis relevant ist die Möglichkeit der vollständigen Kostenerstattung bei erfolgreicher Klage gegen die Beklagte.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 - X ZR 59/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : X ZR 59/14
Entscheidungsdatum : 8. Juni 2015
Amtliche Quelle :

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