BGH
9. Juni 2015
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 - X ZR 59/14 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | X ZR 59/14 |
| Entscheidungsdatum : | 8. Juni 2015 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Rechtsmittel der Kläger werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 4. Juni 2014 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 3. Dezember 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Januar 2013 zu zahlen und die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 120,67 EUR freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Meier-Beck Gröning Grabinski
Hoffmann Kober-Dehm