BGH, Beschluss vom 29.01.2014 - XII ZB 303/13
BGH 29. Januar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Parteien, verheiratet seit 1991, schlossen 2007 einen notariellen Ehevertrag mit umfassendem Ausschluss von Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelichem Unterhalt. Die Beklagte war überwiegend hausfraulich tätig, der Kläger selbständiger Versicherungsvertreter. Streit besteht über Wirksamkeit des Ehevertrags im Scheidungsverbund.

Entscheidungsgründe
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs ist nach § 138 BGB nicht sittenwidrig, wenn wirtschaftliche Nachteile durch Kompensationsleistungen (z.B. Immobilienübertragung, private Rentenversicherung) ausgeglichen sind. Ein pactum de non petendo zum Trennungsunterhalt ist nach §§ 134, 1361 BGB unwirksam. Die Wirksamkeit des Trennungsunterhaltsverzichts bedarf weiterer Prüfung.

Praxishinweis
Eheverträge mit vollständigem Versorgungsausgleichsausschluss können wirksam sein, wenn Kompensationen angemessen sind. Vereinbarungen über Verzicht auf Trennungsunterhalt sind jedoch regelmäßig nichtig und können den gesamten Vertrag beeinträchtigen. Sorgfältige Prüfung und klare Formulierungen sind geboten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 29.01.2014 - XII ZB 303/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 303/13
Entscheidungsdatum : 28. Januar 2014
Amtliche Quelle :

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