BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R
LSG Baden-Württemberg 1. Oktober 2008
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BSG 2. Juli 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger (minderjährige Kinder) beanspruchen anteiliges Sozialgeld nach SGB II für Zeiten des Aufenthalts bei der umgangsberechtigten Mutter (Klägerin zu 1). Die Beklagte verweigert die Leistung unter Anrechnung des an den Vater ausgezahlten Kindergeldes. Streitgegenstand sind §§ 7, 9, 11, 28 SGB II.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Bildung einer temporären Bedarfsgemeinschaft i.S.v. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bei Aufenthalten über zwölf Stunden. Kindergeld ist nur als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Kindergeldberechtigte selbst Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist (§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II). Unterhaltsansprüche gegen den Vater gehen gemäß § 33 SGB II auf den Grundsicherungsträger über.

Praxishinweis
Bei zeitweiligem Aufenthalt minderjähriger Kinder bei umgangsberechtigtem Elternteil besteht Anspruch auf anteiliges Sozialgeld ohne Anrechnung des Kindergeldes, sofern der Kindergeldberechtigte nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Unterhaltsansprüche sind vom Grundsicherungsträger geltend zu machen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 75/08 R
    Entscheidungsdatum : 1. Juli 2009
    Amtliche Quelle :

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