BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 73/10
KG 26. März 2010
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BGH 31. Mai 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein Berufsverband freier Journalisten, verlangt von der Beklagten, einem Verlag, die Unterlassung der Verwendung formularmäßiger Honorarregelungen für freie Journalisten. Streitgegenstand sind insbesondere Klauseln zu Nutzungsrechten, Eigentumserwerb, Vergütung und Fälligkeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht prüft unter §§ 307 BGB, 31, 37, 38 UrhG sowie §§ 1, 3, 8 UWG und § 1 UKlaG. Es bestätigt, dass § 31 Abs. 5 UrhG als Auslegungsregel keine Inhaltskontrolle von AGB nach § 307 BGB rechtfertigt. Vergütungsregelungen, die die Hauptleistung betreffen, sind von Inhaltskontrolle ausgenommen. Unwirksam sind jedoch unklare und widersprüchliche Klauseln zur pauschalen Vergütung und zur Zustimmungspflicht bei Nutzung vor Ablauf eines Jahres. Eigentumserwerbsklauseln sind im Zeitungsbereich unwirksam, Fälligkeitsregelungen bis sechs Wochen zulässig.

Praxishinweis
Formularverträge mit pauschalen Nutzungsrechtseinräumungen sind grundsätzlich zulässig, sofern Vergütung angemessen ist. Unklare Klauseln zu Nutzungsumfang und Zustimmungspflichten sind unwirksam. Eigentumserwerb an Originalmaterialien bei Zeitungsbeiträgen ist unzulässig. Fälligkeitsfristen bis sechs Wochen sind vertretbar und rechtssicher.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 73/10
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 73/10
Entscheidungsdatum : 30. Mai 2012
Amtliche Quelle :

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