BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R
LSG Bayern 19. Juni 2007
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BSG 18. Juni 2008

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Sachverhalt
Der Kläger bezieht Leistungen nach §§ 19 ff. SGB II und war im Januar/Februar 2006 stationär im Krankenhaus. Die Beklagte kürzte die Regelleistung gemäß § 20 Abs. 2 SGB II anteilig um den Wert der Krankenhausverpflegung, die als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II berücksichtigt wurde.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Kürzung auf, da bis zum 31.12.2007 keine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage (§ 13 SGB II i.V.m. Alg II-V) für die Anrechnung von Krankenhausverpflegung als Einkommen bestand. Die pauschalierte Regelleistung nach § 20 SGB II ist abschließend und darf nicht individuell wegen anderweitiger Bedarfsdeckung gekürzt werden.

Praxishinweis
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung zum 1.1.2008 ist eine Kürzung der Regelleistung wegen kostenloser Krankenhausverpflegung unzulässig. Die Entscheidung betont den Vorrang der pauschalierten Regelleistung und die strikte Bindung an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen bei Einkommensanrechnungen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 22/07 R
    Entscheidungsdatum : 17. Juni 2008
    Amtliche Quelle :

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