BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - 4 StR 611/10
BGH 18. Januar 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides statt verurteilt. Er gab gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wahrheitswidrig an, zwei Fahrzeugbriefe seien verloren gegangen. Die Behörde nahm die Erklärungen gemäß § 5 Satz 1, 2 StVG entgegen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Das Gericht bestätigt, dass die Stadtverwaltung als zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB anzusehen ist. Zuständigkeit erfordert nicht nur allgemeine Befugnis, sondern auch, dass die Versicherung im betreffenden Verfahren abgegeben und rechtlich wirksam ist.

Praxishinweis
Für die Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides statt ist die konkrete Zuständigkeit der Behörde im Sinne des § 156 StGB maßgeblich. Die Behörde muss befugt sein, die Erklärung im jeweiligen Verfahren entgegenzunehmen und rechtlich zu verwerten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - 4 StR 611/10
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 4 StR 611/10
    Entscheidungsdatum : 17. Januar 2011
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text