BSG, Beschluss vom 02.12.2014 - B 14 AS 261/14 B
LSG Hessen 19. August 2014
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BSG 2. Dezember 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. Streitgegenstand ist der Leistungsanspruch nach § 7 Abs. 5 SGB II für einen vorlesungsfreien Zeitraum als Student.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde ist unzulässig, da keine Zulassungsgründe nach § 160 Abs. 2 SGG vorliegen. Insbesondere fehlt eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, keine Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung und kein Verfahrensmangel. PKH wird mangels Erfolgsaussicht nach § 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 114 ZPO versagt.

Praxishinweis
Bei Beschwerden gegen Nichtzulassung der Revision im Sozialgerichtsverfahren ist die Erfolgsaussicht für PKH entscheidend. Die Rechtsprechung zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II bei vorlesungsfreien Zeiten ist gefestigt, sodass neue Rechtsfragen regelmäßig nicht bejaht werden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Beschluss vom 02.12.2014 - B 14 AS 261/14 B
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 261/14 B
    Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2014
    Amtliche Quelle :

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