BVerwG, Urteil vom 17.03.2021 - 3 C 3/20
VGH Hessen 22. Oktober 2019
>
BVerwG 17. März 2021

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von ca. 1,3 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Die Beklagte fordert ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV, das der Kläger nicht vorlegt.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV bei einer BAK unter 1,6 Promille, wenn trotz BAK ≥ 1,1 Promille keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Dies indiziert eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung mit erhöhter Wiederholungsgefahr. Die Ablehnung der Fahrerlaubnis ohne Gutachten ist daher zulässig.

Praxishinweis
Bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt mit BAK zwischen 1,1 und 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen ist die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zulässig. Fehlt dieses, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung versagen und die Neuerteilung ablehnen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 17.03.2021 - 3 C 3/20
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 3 C 3/20
    Entscheidungsdatum : 17. März 2021
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text