BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 161/10
OLG Koblenz 27. August 2010
>
BGH 5. Mai 2011
>
BGH 16. Juni 2011

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von den Beklagten eine pauschalierte Vergütung von 15 % des Werklohns nach vorzeitiger Kündigung eines Hausvertrags gemäß § 649 BGB sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Beklagten kündigen den Vertrag, ohne dass der Kläger bereits Leistungen erbracht hat.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils, da die Pauschalierungsklausel einer Inhaltskontrolle nach §§ 308 Nr. 7a, 309 Nr. 5b BGB unterliegt. Die Klausel gestattet dem Besteller den Nachweis, dass die Vergütung nach § 649 BGB wesentlich niedriger oder nicht entstanden ist. Die Angemessenheit der 15 %-Pauschale ist ohne konkrete Feststellungen zur typischen Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB nicht beurteilbar.

Praxishinweis
Pauschalierte Vergütungsklauseln bei Kündigung nach § 649 BGB sind nach §§ 308 Nr. 7a, 309 Nr. 5b BGB zu prüfen. Der Nachweis einer geringeren oder nicht bestehenden Vergütung muss ausdrücklich möglich sein. Pauschalen über 10 % des Werklohns bedürfen konkreter tatsächlicher Feststellungen zur Angemessenheit.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 161/10
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VII ZR 161/10
    Entscheidungsdatum : 5. Mai 2011
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text