BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09
BGH 14. April 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte kauft von der Klägerin ein gebrauchtes Kraftfahrzeug. Nach Rücktritt verweigert sie die Zahlung einer in den AGB vereinbarten Schadenspauschale von 10 % des Kaufpreises. Streit besteht über die Wirksamkeit der Schadensersatzklausel in den AGB.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Die Schadenspauschalierungsklausel in den AGB verstößt nicht gegen § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB, da sie dem Käufer ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Ein wortwörtlicher Hinweis auf den Nachweis des vollständigen Schadensausfalls ist nicht erforderlich.

Praxishinweis
AGB-Klauseln zur Schadenspauschalierung bei Nichtabnahme gebrauchter Fahrzeuge sind wirksam, wenn sie dem Käufer klar die Nachweismöglichkeit eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens einräumen. Die Formulierung muss nicht den genauen Gesetzeswortlaut wiedergeben.

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    Nicolas Hohn-Hein · https://juraexamen.info/ · 22. September 2014

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 123/09
Entscheidungsdatum : 13. April 2010
Amtliche Quelle :

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