BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20
LG Berlin 17. Dezember 2015
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KG 31. Mai 2017
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KG 31. Mai 2017
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BGH 12. Juli 2018
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LG Berlin 13. Februar 2019
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BGH 27. August 2020

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt als Miterbin Zugang zum vollständigen Benutzerkonto und den Kommunikationsinhalten der verstorbenen Erblasserin bei einem sozialen Netzwerk. Die Beklagte übermittelt lediglich eine PDF-Datei auf USB-Stick. Streit besteht über die Erfüllung der Verpflichtung aus einem rechtskräftigen Urteil und die Zulässigkeit eines Zwangsgeldes (§ 888 ZPO).

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt klar, dass der Vollstreckungstitel der Klägerin nicht nur die Übermittlung der Inhalte, sondern den Zugang zum Benutzerkonto in der Art gewährt, wie ihn die Erblasserin hatte. Die bloße Übergabe einer PDF-Datei erfüllt diese Verpflichtung nicht, da kein originalgetreuer, „read only“-Zugang zum Konto besteht. Die Beklagte kann verpflichtet werden, den Zugang technisch so zu ermöglichen, dass die Klägerin sich im Konto bewegen kann, ohne aktive Nutzung.

Praxishinweis
Bei Vollstreckungstiteln, die Zugang zu digitalen Benutzerkonten anordnen, ist der Zugang in der Form zu gewähren, wie ihn der ursprüngliche Nutzer hatte. Die bloße Datenübermittlung in Form von Dateien genügt nicht. Zwangsmittel nach § 888 ZPO sind bei Nichterfüllung zulässig, auch wenn technische Anpassungen erforderlich sind.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : III ZB 30/20
Entscheidungsdatum : 27. August 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text