BGH, Urteil vom 01.12.2010 - I ZR 12/08
LG Frankfurt/Main 23. November 2006
>
OLG Frankfurt 11. Dezember 2007
>
OLG Frankfurt 11. Dezember 2007
>
BGH 1. Dezember 2010
>
BGH 1. Dezember 2010
>
OLG Frankfurt 26. Januar 2011
>
OLG Frankfurt 1. November 2011
>
OLG Frankfurt 1. November 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Inhaberin der Marken „FAZ“ und „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, verlangt Unterlassung der Verbreitung von Zusammenfassungen („Abstracts“) ihrer Buchrezensionen durch die Beklagte auf Dritt-Webseiten. Streitgegenstand sind Urheberrechtsverletzungen (§§ 2, 15, 16, 19a, 23, 24 UrhG), Markenrechtsverstöße (§§ 14, 23 MarkenG) und Wettbewerbsrechtsverletzungen (§§ 4 Nr. 9, 10 UWG).

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt Urheberschutz der Originalrezensionen, verneint jedoch bei den Abstracts eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) und sieht überwiegend freie Benutzung (§ 24 UrhG) gegeben. Maßgeblich ist, ob die Abstracts einen ausreichenden Abstand zur schöpferischen Eigenart der Originale wahren. Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche werden abgelehnt, da keine unlautere Benutzung oder Herkunftstäuschung vorliegt.

Praxishinweis
Zusammenfassungen urheberrechtlich geschützter Rezensionen sind grundsätzlich als freie Benutzung zulässig, sofern sie eigenständig gestaltet sind und nicht die schöpferische Eigenart des Originals überwiegen. Markenrechtliche Ansprüche scheitern bei beschreibender Nutzung der Marke. Wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzansprüche setzen eine wettbewerbliche Eigenart voraus.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1Verwendung von Kurzzusammenfassungen im InternetEingeschränkter Zugriff
    Yassine Douar · https://www.dury.de/ · 2. Dezember 2010

  • 2Verwendung von Kurzzusammenfassungen im InternetEingeschränkter Zugriff
    Yassine Douar · https://www.dury.de/ · 2. Dezember 2010

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - I ZR 12/08
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 12/08
Entscheidungsdatum : 30. November 2010
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text