BVerfG, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
FG Baden-Württemberg 19. Juli 2012
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BFH 10. April 2013
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BVerfG 28. November 2023
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BFH 26. März 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin überträgt Grundstücke aus dem Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft zum Buchwert. Das Finanzamt setzt stille Reserven als Gewinn an. Streitgegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (i.d.F. UntStFG) hinsichtlich der Buchwertübertragung zwischen solchen Gesellschaften.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erklärt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (UntStFG) verfassungswidrig, soweit er die Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ausschließt. Die Ungleichbehandlung gegenüber Überführungen innerhalb desselben Steuerpflichtigen und anderen Mitunternehmerschaftskonstellationen verletzt Art. 3 Abs. 1 GG. Eine verfassungskonforme Auslegung oder analoge Anwendung ist ausgeschlossen.

Praxishinweis
Bis zur Neuregelung bleibt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anwendbar mit der Maßgabe, dass Buchwertübertragungen zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zulässig sind. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Revision ist zugelassen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvL 8/13
Entscheidungsdatum : 27. November 2023
Amtliche Quelle :

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