BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15
OLG Karlsruhe 23. Dezember 2014
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BGH 6. Juli 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Beklagte die Herabsetzung des Krankentagegeldes gemäß § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 nicht wirksam vornehmen durfte. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der Klausel zur Anpassung von Tagessatz und Beitrag bei gesunkenem Nettoeinkommen.

Entscheidungsgründe
Der BGH erklärt § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB für unwirksam. Die Klausel lässt unklar, welcher Bemessungszeitraum und welche Definition des Nettoeinkommens maßgeblich sind. Eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nicht vor, da das Anpassungsrecht nicht missbräuchlich ausgeübt wird und eine symmetrische Beitrags- und Leistungskürzung gewährleistet ist.

Praxishinweis
Klauseln zur Herabsetzung von Krankentagegeld bei Einkommensminderung müssen klar und transparent die Berechnungskriterien definieren. Unklare Regelungen sind unwirksam, was die Anpassbarkeit des Versicherungsschutzes einschränkt und zu Vertragsfortbestand ohne Herabsetzung führt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : IV ZR 44/15
Entscheidungsdatum : 5. Juli 2016
Amtliche Quelle :

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