BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
BVerfG 20. Juli 2007

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Sachverhalt
Die Klägerin begehrt im Unterhaltsprozess Prozesskostenhilfe und rügt die Befangenheit der Richter, da diese über ihre Befangenheitsanträge selbst entscheiden. Das Oberlandesgericht wies die Befangenheitsanträge als unzulässig zurück und verwarf die Berufung der Klägerin.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht verletzt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter), da die Richter in eigener Sache über unzulässige Befangenheitsanträge entschieden haben. Die Selbstentscheidung ist nur bei offensichtlich unzulässigen, missbräuchlichen Ablehnungsgesuchen zulässig, hier aber willkürlich und verfassungswidrig.

Praxishinweis
Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit dürfen nicht von den abgelehnten Richtern selbst entschieden werden, außer bei klar missbräuchlichen Anträgen. Eine unzulässige Selbstentscheidung verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter und führt zur Aufhebung der Entscheidungen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 3084/06
Entscheidungsdatum : 20. Juli 2007
Amtliche Quelle :

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