BGH, Urteil vom 17.05.2023 - 6 StR 275/22
OLG Celle 19. Februar 2021
>
BGH 17. Mai 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Mehrere Angeklagte werden wegen schwerer Zwangsprostitution (§ 232a StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB), Beihilfe, unerlaubter Betäubungsmittelabgabe (§ 29 BtMG) und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 223, 224, 13 StGB) verurteilt. Die Geschädigte, psychisch erkrankt, wird trotz Hilfebedarf nicht ärztlich versorgt und stirbt.

Entscheidungsgründe
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (gefährliche Körperverletzung gemeinschaftlich) kann auch durch Unterlassen verwirklicht werden, wenn sich mehrere Garanten zu einem Nichtstun verabreden und mindestens zwei am Tatort anwesend sind. Gewerbsmäßige Zwangsprostitution setzt einen auf Wiederholung gerichteten Tatwillen voraus. Tateinheit und Tatmehrheit sind bei Beihilfe differenziert zu beurteilen. Die Todesursache und Täterschaft konnten nicht abschließend geklärt werden.

Praxishinweis
Bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch Unterlassen ist die konkludente oder ausdrückliche Verabredung zum Nichtstun mit Anwesenheit mehrerer Garanten entscheidend für die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Gewerbsmäßigkeit erfordert einen auf Wiederholung gerichteten Tatentschluss, nicht mehrere Taten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge12

  • 1Die examensrelevanten Probleme des § 224 I Nr. 4 StGBEingeschränkter Zugriff
    Gastautor · https://juraexamen.info/ · 20. Februar 2024

  • 2gemeinschaftlich ArchiveEingeschränkter Zugriff
    Sören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 20. Februar 2024

  • 3Strafrecht BT ArchiveEingeschränkter Zugriff
    Charlotte Schippers · https://juraexamen.info/ · 20. Februar 2024

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 6 StR 275/22
Entscheidungsdatum : 16. Mai 2023
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text