BAG, EuGH-Vorlage vom 18.10.2016 - 9 AZR 196/16
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt als Alleinerbin die Abgeltung des ihr vor dem Tod zustehenden Mindestjahresurlaubs ihres verstorbenen Ehemanns, der bis zu seinem Tod bei der Beklagten beschäftigt war. Das Arbeitsverhältnis endete durch Tod, nationaler Urlaubsanspruch erlischt nach § 7 Abs. 4 BUrlG i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht legt dem EuGH die Frage vor, ob Art. 7 RL 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einen Erbenanspruch auf Urlaubsabgeltung begründen, der nationalem Erbrecht entgegensteht. Nach nationalem Recht erlischt der Urlaubsanspruch mit Tod, eine Abgeltung entsteht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht aber durch Tod.

Praxishinweis
Bis zur EuGH-Entscheidung bleibt unklar, ob Erben Urlaubsabgeltung verlangen können, insbesondere bei Arbeitsverhältnissen zwischen Privatpersonen. Revision wird ausgesetzt; nationale Gerichte müssen unionsrechtskonforme Auslegung prüfen, ohne selbst verbindliche Klärung herbeizuführen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, EuGH-Vorlage vom 18.10.2016 - 9 AZR 196/16
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 196/16
Entscheidungsdatum : 17. Oktober 2016
Amtliche Quelle :

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