BGH, Urteil vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16
LG Hamburg 27. November 2015
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BGH 19. September 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, selbständiger Zahnarzt, erleidet durch einen Verkehrsunfall eine dauerhafte Handgelenksverletzung mit Beeinträchtigung seiner Tätigkeit. Er verlangt Schadensersatz für Schmerzensgeld und Verdienstausfall für sieben Fehltage sowie für den Zeitraum von 2006 bis 2011. Die Vorinstanzen wiesen Teile der Ansprüche ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf, da das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegung der hypothetischen Geschäftsentwicklung gem. §§ 252, 287 BGB, ZPO überspannt und wesentliche Anknüpfungstatsachen außer Acht ließ. Es verkennt, dass ein deutlicher Gewinnrückgang nicht zwingend erforderlich ist und eine Schadensschätzung bei greifbaren Anhaltspunkten zulässig ist. Weiterhin ist eine ergänzende Sachverhaltsaufklärung, insbesondere durch zahnmedizinisches Gutachten, geboten.

Praxishinweis
Bei Erwerbsschäden selbständiger Unternehmer ist die Prognose der hypothetischen Geschäftsentwicklung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und mit angemessener Darlegungslast zu prüfen. Strenge Anforderungen an den Vortrag sind zu vermeiden; ergänzende Gutachten können entscheidend sein.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 530/16
Entscheidungsdatum : 18. September 2017
Amtliche Quelle :

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