BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06
LAG Köln 8. Dezember 2005
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BAG 11. März 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ehemaliger Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersversorgung, verlangt Feststellung, dass der Beklagte trotz Ausgliederung der Versorgungsverpflichtungen auf eine Rentnergesellschaft weiterhin Versorgungsschuldner bleibt. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten im Wege der umwandlungsrechtlichen Ausgliederung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach §§ 131, 324 UmwG, § 613a BGB und § 4 BetrAVG ist die Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf die Rentnergesellschaft wirksam, auch ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder des Pensions-Sicherungs-Vereins. Eine unzureichende Ausstattung der Rentnergesellschaft führt nicht zur Unwirksamkeit, sondern kann Schadenersatzansprüche auslösen.

Praxishinweis
Versorgungsverbindlichkeiten können wirksam durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auf Rentnergesellschaften übertragen werden, ohne Zustimmung der Versorgungsempfänger. Arbeitgeber haben eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur ausreichenden Ausstattung der Rentnergesellschaft, um laufende Rentenzahlungen und Anpassungen sicherzustellen; bei Mängeln drohen Schadenersatzansprüche.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 3 AZR 358/06
Entscheidungsdatum : 10. März 2008

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