BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R
LSG Hessen 24. April 2013
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BSG 17. Juli 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin lebte mit ihrer Tochter und der Mutter in einem Haushalt und bezog ALG II. Streitgegenstand ist die Anrechnung von Kindergeld, das der Mutter ausgezahlt und an die Klägerin weitergegeben wurde, für den Zeitraum Dezember 2007 bis Juni 2008. Die Klägerin begehrt höhere Leistungen nach §§ 7, 9, 11, 19, 20, 21, 22 SGB II.

Entscheidungsgründe
Das BSG hebt das LSG-Urteil auf und verweist zurück, da eine Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II möglich ist. Kindergeld, das der Mutter ausgezahlt und an die Klägerin weitergegeben wird, ist bei der Klägerin nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II, § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V). Die tatsächliche Hilfebedürftigkeit und der genaue Leistungsanspruch sind neu festzustellen.

Praxishinweis
Bei Mehrgenerationenhaushalten ist die Bildung einer Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft zu prüfen. Kindergeld, das an ein volljähriges Kind weitergeleitet wird, bleibt beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anzurechnen. Die normative Zuordnung verhindert doppelte Berücksichtigung und beeinflusst die Leistungsberechnung maßgeblich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 54/13 R
Entscheidungsdatum : 16. Juli 2014
Amtliche Quelle :

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