BGH, Urteil vom 06.02.2018 - VI ZR 76/17
LG Köln 27. April 2016
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LG Köln 4. Juli 2016
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OLG Köln 19. Januar 2017
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BGH 6. Februar 2018
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BGH 23. April 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ehemaliges Staatsoberhaupt, verlangt Unterlassung der Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung, die ihn und seine Ehefrau bei einem Supermarkteinkauf zeigen. Die Beklagte veröffentlichte diese Bilder in Illustrierten im Kontext einer Berichterstattung über die Versöhnung des Paares.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet unter Anwendung der §§ 22, 23 KUG, dass die Fotos Bildnisse der Zeitgeschichte sind. Die Berichterstattung erfüllt ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse, da der Kläger als ehemaliger Bundespräsident weiterhin politische Bedeutung besitzt. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers werden durch die kontextbezogene, sachbezogene Berichterstattung nicht überwiegend verletzt.

Praxishinweis
Bei Bildveröffentlichungen von ehemaligen Staatsoberhäuptern ist ein erweitertes öffentliches Informationsinteresse zu berücksichtigen. Selbst Alltagssituationen können zeitgeschichtlich relevant sein, wenn sie in einen sachlichen Berichterstattungskontext eingebettet sind. Ein Einwilligungserfordernis entfällt in solchen Fällen regelmäßig.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 06.02.2018 - VI ZR 76/17
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VI ZR 76/17
    Entscheidungsdatum : 5. Februar 2018
    Amtliche Quelle :

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