BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R
BSG 14. Februar 2013
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SG Freiburg 17. April 2015
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LSG Baden-Württemberg 24. Januar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt nach § 21 Abs. 5 SGB II einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung infolge Laktoseintoleranz für Oktober 2010 bis März 2011. Das Jobcenter lehnte ab, das Sozialgericht wies die Klage ab mit der Begründung, Laktoseintoleranz begründe keinen Mehrbedarf.

Entscheidungsgründe
Das Bundessozialgericht hebt das Urteil auf und verweist zurück. Es stellt klar, dass die weite Verbreitung der Laktoseintoleranz nicht von der Prüfung eines individuellen, medizinisch begründeten Mehrbedarfs entbindet. Die Feststellung eines Mehrbedarfs erfordert eine Einzelfallprüfung der tatsächlichen Kosten der besonderen Ernährung gemäß § 21 Abs. 5 SGB II.

Praxishinweis
Bei Anträgen auf Mehrbedarf wegen weit verbreiteter Erkrankungen wie Laktoseintoleranz ist eine differenzierte Einzelfallermittlung der medizinisch begründeten Mehrkosten erforderlich. Pauschale Ablehnungen aufgrund fehlender Nennung in Mehrbedarfsempfehlungen sind unzulässig.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 48/12 R
Entscheidungsdatum : 13. Februar 2013
Amtliche Quelle :

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