BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11
LG Kiel 2. März 2011
>
BGH 14. Juni 2012
>
BGH 18. Juli 2012
>
BGH 6. Februar 2014
>
BGH 1. April 2014

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH, deren Steuerberater (Beklagter) eine Prüfung der Insolvenzreife vornahm. Nach fehlerhafter Auskunft des Beklagten stellte die Klägerin Insolvenzantrag und verlangt Schadensersatz wegen unterlassener Warnung vor Insolvenzreife.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bejaht einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gem. § 634 Nr. 4 BGB, wonach Klägerin als Gesellschafterin und Geschäftsführerin in den Schutzbereich des Prüfvertrags einbezogen ist. Der Steuerberater haftet für fehlerhafte Auskünfte zur Insolvenzreife. Die Revision hebt die Abweisung auf und verweist zur weiteren Sachaufklärung zurück.

Praxishinweis
Steuerberater haften auch gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern für fehlerhafte Insolvenzprüfungen. Ein Mitverschulden des Auftraggebers scheidet bei fachkundiger Beratung nicht ohne Weiteres aus. Die Haftung erstreckt sich auf Vermögensschäden infolge unrichtiger Auskünfte über Insolvenzreife.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : IX ZR 145/11
    Entscheidungsdatum : 14. Juni 2012
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text