BGH, Beschluss vom 05.10.2016 - XII ZB 280/15
OLG Karlsruhe 12. Dezember 2006
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EGMR 2. März 2010
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OLG Karlsruhe 1. Juni 2015
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BGH 5. Oktober 2016
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EGMR 22. Februar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der leibliche Vater begehrt nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB Umgang mit seinen Zwillingen, deren rechtliche Eltern den Umgang ablehnen. Die rechtliche Vaterschaft liegt bei einem anderen Mann. Das Familiengericht ordnete Umgang an, das Oberlandesgericht wies den Antrag zurück.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Entscheidung auf, da die Ablehnung der rechtlichen Eltern allein den Umgang nicht ausschließt. Die Kindeswohlprüfung erfordert strenge Feststellungen, insbesondere zur psychischen Belastbarkeit der Eltern. Das Gutachten ist wegen Verfahrensmängeln und fehlender Kinderanhörung unzureichend. Die Kinder sind persönlich anzuhören und bei entsprechender Reife über ihre Abstammung zu informieren (§§ 159 FamFG, 1686a BGB).

Praxishinweis
Ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach § 1686a BGB besteht trotz bestehender rechtlicher Vaterschaft eines Dritten, wenn ein ernsthaftes Interesse vorliegt und das Kindeswohl dies zulässt. Gerichtliche Verfahren erfordern sorgfältige Beweisführung, persönliche Kinderanhörung und ggf. Aufklärung über die wahre Abstammung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 05.10.2016 - XII ZB 280/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 280/15
Entscheidungsdatum : 4. Oktober 2016
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text