LG München I, Endurteil vom 11.11.2025 - 42 O 14139/24
LG München I 11. November 2025

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, eine Verwertungsgesellschaft, macht Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Betreiber generativer KI-Sprachmodelle wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung von neun Liedtexten geltend. Streitgegenstand sind Vervielfältigungen im Modell (§ 16 UrhG) und Outputs des Chatbots.

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt die Memorisierung der Liedtexte in den Modellen als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung (§ 16 Abs. 1 UrhG) an, die nicht durch die Schranken des § 44b UrhG (Text und Data Mining) oder § 60d UrhG gedeckt ist. Die Beklagten haften für die Vervielfältigungen und das öffentliche Zugänglichmachen (§§ 15, 19a, 23 UrhG). Persönlichkeitsrechtliche Ansprüche werden abgewiesen. Einwilligung der Rechteinhaber liegt nicht vor.

Praxishinweis
Die Entscheidung bestätigt die Schutzfähigkeit von KI-Modellen als Vervielfältigungsstücke und die Haftung der Betreiber für Outputs. Schrankenregelungen für Text und Data Mining greifen nicht bei dauerhafter Speicherung im Modell. Lizenzierung und klare Nutzungsvorbehalte sind für KI-Trainingsdaten essenziell.

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Über die Entscheidung

Zitat :
LG München I, Endurteil vom 11.11.2025 - 42 O 14139/24
Gericht : LG München I
Aktenzeichen : 42 O 14139/24
Entscheidungsdatum : 11. November 2025
Amtliche Quelle :

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