BGH, Urteil vom 18.04.2012 - XII ZR 65/10
BGH 18. April 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und Beklagte sind geschiedene Ehegatten mit drei minderjährigen Kindern. Streitgegenstand ist der nacheheliche Unterhalt, insbesondere Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB). Kläger wechselte nach Kündigung den Arbeitgeber mit deutlich geringerem Einkommen, erhielt eine Abfindung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr hinaus bei individuellem Betreuungsbedarf und eingeschränkten Fremdbetreuungsmöglichkeiten. Die Erwerbsobliegenheit der Beklagten ist auf Teilzeit (30 Wochenstunden) begrenzt. Die Abfindung ist zur Aufstockung des gesunkenen Einkommens unterhaltsrechtlich einzusetzen, um den ehelichen Lebensstandard vorübergehend zu sichern.

Praxishinweis
Bei Betreuungsunterhalt über drei Jahre ist der individuelle Betreuungsbedarf und die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit sorgfältig zu prüfen. Abfindungen nach Arbeitsplatzverlust sind grundsätzlich zur Aufstockung des Unterhalts heranzuziehen, sofern das neue Einkommen dauerhaft niedriger ist.

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  • 1Für Heranziehung arbeitsrechtlicher Abfindungen bei Bemessung des Kindesunterhaltes gelten gleiche Anforderungen wie beim EhegattenunterhaltEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 25. Mai 2012

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 18.04.2012 - XII ZR 65/10
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZR 65/10
Entscheidungsdatum : 17. April 2012
Amtliche Quelle :

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